Öffentlich vereidigte Sachverständige
Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ein abstraktes Bedürfnis für das Vorhandensein von Sachverständigen auf dem vom Sachverständigen angestrebten Sachgebiet, seine besondere Sachkunde, die er nachweisen muss und seine persönliche Eignung.
Bedeutung der öffentlichen Bestellung
Durch die öffentliche Bestellung des Sachverständigen nach § 36 Gewerbeordnung soll erreicht werden, Gerichten, Behörden, der Wirtschaft und der Allgemeinheit besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung zu stellen, wenn ein Bedarf hierfür besteht. Die öffentliche Bestellung erleichtert die Suche nach fachlich und persönlich besonders geeigneten Sachverständigen, weil öffentlich bestellte Sachverständige von der bestellenden Institution unter bestimmten Kriterien überprüft sind und ihre Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation auch nach Bestellung und Vereidigung überwacht werden.
Die öffentliche Bestellung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse. Sie ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Deshalb ist sie von bestimmten Voraussetzungen abhängig, die in der Sachverständigenordnung genannt sind.

